Das Doktoratsprogramm in Bildungsführung, -politik und -recht wird professionelle Pädagogen darauf vorbereiten, Teil einer Avantgarde im einundzwanzigsten Jahrhundert zu sein. Diese Pädagogen werden mit folgendem ausgestattet: dem notwendigen Wissen über ihr Fach; einem Verständnis unserer vielfältigen Kultur; technologischen Fähigkeiten; kritischen Denkfähigkeiten, die erforderlich sind, um informierte Entscheidungen zu treffen und Veränderungen umzusetzen; und der Fähigkeit, eine gerechte, ethische, akkurate und bedeutungsvolle Bildung für ihre Schüler zu bieten.
Das Programm wird ausschließlich im Kohortenformat angeboten. Die ausgewählte Elitegruppe von Studierenden, die jedes Jahr im Herbst beginnt, wird gemeinsam durch ihre Lehrveranstaltungen fortschreiten. Das erste Jahr des Programms konzentriert sich auf didaktische Lehrveranstaltungen. Das zweite Jahr kombiniert didaktische Lehrveranstaltungen mit praxisorientierten Praktika. Das letzte Jahr des Programms konzentriert sich auf unabhängige Forschung, deren Ergebnisse in Form einer Dissertation veröffentlicht werden.
Das Doktoratsprogramm wird von hochqualifizierten, erfahrenen Dozenten geleitet, die über nationale Reputation für die Arbeit mit hochwertigen Doktoratsprogrammen verfügen.
Dissertationsvorschlag
Der Doktorand muss mit einem Dissertationsausschuss zusammenarbeiten, um einen formalen Vorschlag und eine Dissertation zu entwickeln und zu verteidigen. Der Dissertationsausschuss kann vom Berater des Studenten geleitet werden, oder der Student kann einen anderen qualifizierten Programmdozenten als Vorsitzenden des Ausschusses anfordern. Der Dissertationsausschuss muss aus qualifizierten Mitgliedern der Programmdozenten und einem qualifizierten externen Mitglied bestehen.
Dissertationsverteidigung
Nach Abschluss der schriftlichen Dissertation wird der Vorsitzende den Kandidaten über die Genehmigung des Ausschusses informieren, mit der Verteidigung fortzufahren. Die Dissertationsverteidigung wird vom Dissertationsausschuss durchgeführt. Der Präsentationsteil der Verteidigung wird öffentlich angekündigt und ist für die Öffentlichkeit zugänglich. Die Dissertation muss zum Zeitpunkt der Verteidigung in endgültiger Form vorliegen. Änderungen nach der Verteidigung dürfen nur aus geringfügigen Bearbeitungsgründen vorgenommen werden. Es wird nur eine Verteidigung abgehalten, und die Ergebnisse sind endgültig.
Zeitliche Begrenzung
Alle Anforderungen für den Abschluss müssen innerhalb eines Zeitraums von acht Jahren erfüllt werden.
Antrag auf Abschluss
Zu Beginn des Semesters, in dem er oder sie voraussichtlich abschließen wird, muss jeder Student ein offizielles Formular zur Absicht, abzuschließen, über das Büro für Graduiertenstudien einreichen. Abschlüsse werden jedes Semester verliehen, obwohl die Abschlussfeierlichkeiten nur während der Herbst- und Frühlingssemester stattfinden.
Bevor ein Student für den Abschluss freigegeben werden kann, müssen die folgenden Anforderungen erfüllt sein. Studenten, die akademisch nicht freigegeben werden, müssen sich erneut für den Abschluss bewerben:
- Der Student muss alle vorgeschriebenen Kurse, die im Studienprogramm aufgeführt sind, abschließen und alle Programmvoraussetzungen erfüllen.
- Alle Übertragungscredits müssen im ASU-Transcript vermerkt sein.
- Der Student muss die Doktoranden umfassende Prüfung bestehen.
- Der Student muss über den erforderlichen Mindest-GPA von 3,35 im kumulierten Programm verfügen.
- Die Studenten müssen eine kontinuierliche Einschreibung von mindestens drei Kreditstunden pro Semester aufrechterhalten, einschließlich des Semesters des Abschlusses.
- Die Dissertation (und Verteidigung) muss abgeschlossen und eingereicht werden.
- Die Anforderungen für den Abschluss müssen innerhalb der achtjährigen Frist erfüllt werden.